Die Landesregierung hat am 09. Januar 2007 beschlossen, dass zur Erreichung der Zielsetzungen des EFRE-Ziel 2-Programms (2007-2013) und zur Verbesserung der Qualität der Einzelvorhaben die Auswahl der Förderprojekte als durchgängiges Prinzip über Wettbewerbsverfahren erfolgen soll.
Das bedeutet, dass die geplanten Wettbewerbe als Förderwettbewerbe der Vergabe von Ziel-2-Mitteln dienen. Sie werden grundsätzlich in den drei Programmschwerpunkten des EFRE-Ziel 2-Programms ("Stärkung der unternehmerischen Basis", "Innovation und wissensbasierte Wirtschaft" sowie "Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung") durchgeführt.
Insbesondere werden Wettbewerbe veranstaltet für:
Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es,
Die Ausgestaltung und Durchführung der Wettbewerbe erfolgt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Fachministerien der Landesregierung.
Für jeden Einzelwettbewerb werden die Wettbewerbsbedingungen (u.a. Gremien, Bewertungs- und Auswahlkriterien, Fristen, Entscheidungsverfahren, Budgets etc.) frühzeitig festgelegt und öffentlich kommuniziert, unter anderem im Internetauftritt der jeweiligen Fachministerien sowie der Landesregierung ("www.nrw.de").
Für wenige Bereiche sind Sonderregelungen möglich, über die im Einzelfall eine Staatssekretärkonferenz entscheidet.