Im Rahmen der Ex-ante-Bewertung des Operationellen Programms im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007 - 2013 (EFRE) für Nordrhein-Westfalen wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. § 14 l des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) schreibt vor, dass die Annahme eines Plans oder Programms, welches einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, öffentlich bekannt zu machen ist. Unter Annahme des Programms wird hier die Einreichung des Operationellen Programms bei der Europäischen Kommission verstanden. Dies ist am 15.12.2006 erfolgt.
Die gemäß UVP-Gesetz zu veröffentlichenden Dokumente finden Sie hier: