Das am 27. Februar 2015 von Wissenschaftsministerin Schulze aufgerufene Förderprogramm "START-UP-Hochschul-Ausgründungen NRW" geht in die zweite Runde.
Wissens- und Technologietransfer sind sowohl für die Wissenschaft als auch für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung. Eine systematische Erschließung des an den Hochschulen vorhandenen Transferpotenzials ist hierfür essenziell. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Landesregierung, mehr junge Hochschulabsolventinnen und –absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu motivieren, den Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen. Das Programm „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ unterstützt hierbei alle Gründungswilligen aus den nordrheinwestfälischen Hochschulen auf diesem Weg. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf die Gründung von Frauen gelegt werden.
Mit der Förderung sollen Gründungswillige aus nordrheinwestfälischen Hochschulen unterstützt werden, um Forschungsergebnisse/Know-how mit großem Marktpotenzial und einem überzeugenden Geschäftskonzept weiterzuentwickeln und durch die Gründung eines eigenen Unternehmens als Hochschulausgründung wirtschaftlich umzusetzen. Durch das Programm werden Vorhaben in der Gründungsphase gefördert, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen, aber auch auf innovativen, wissensintensiven Dienstleistungen basieren.
Die Fördermittel (Zuschussförderung) können für Vorhaben mit einem Förderzeitraum von längstens 18 Monaten für folgende Ausgaben beantragt werden:
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Einreichungstermin und Projektauswahl
Das Förderprogramm „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ sieht ein einstufiges Antragsverfahren vor. Anträge auf Förderung können spätestens bis zum 30. November 2015 eingereicht werden. In den Folgejahren sind weitere Aufrufe geplant. Auf Grundlage der Antragsunterlagen und ggf. der persönlichen Präsentation des Gründungsvorhabens durch das Gründungsteam schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl von förderungswürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor. Die anschließende Bewilligung der Fördervorhaben wird von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt.
Regionale Informationsveranstaltungen
Zur zweiten Runde fanden Informationsveranstaltungen zu den Zielen, den Inhalten und den Förderbedingungen in Düsseldorf, Aachen, Bochum und Paderborn statt.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Ansprechpartner
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich
52425 Jülich
Dr. Gisela Kiratli
Tel.: 02461 61-5789
E-Mail: g.kiratli@fz-juelich.de
Dr. Hendrik Vollrath
Tel.: 02461 -61 404
E-Mail: h.vollrath@fz-juelich.de
www.ptj.de/hochschulausgruendung