Bei der Förderung eines Projektes sind neben den Vorgaben des NRW-EU Ziel 2 Programms (EFRE) und den EU-Verordnungen je nach Art des Projektes weitere Fördergrundlagen zu berücksichtigen.
Dazu gehören an erster Stelle die §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den dazugehörigen Veraltungsvorschriften und - je nach fachlicher Ausrichtung des Vorhabens - die Förderrichtlinien des Landes.
Projekte, die nicht unter eine bestehende Förderrichtlinie fallen, müssen im Einzelfall auf ihre beihilfenrechtliche Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.
Bei Fragen zur Relevanz der Richtlinien für Projekte hilft Ihnen das Ziel 2 Sekretariat gerne weiter.
Umfassende Lebens- und Orientierungshilfe für junge Menschen – Förderzentrum für personale und berufliche Integration in Dortmund
Die Innovationswettbewerbe für 2009 stehen fest. Informieren Sie sich hier über die geplanten Wettbewerbe der zweiten Runde und die voraussichtlichen Wettbewerbsstarts.
Interessante Projekte, Wettbewerbe und Initiativen zum Mitmachen: Der Newsletter "Ziel 2 Konkret" berichtet regelmäßig über die neuesten Entwicklungen des Ziel 2-Programms.
Das Team des Ziel 2 Sekretariats ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Ziel 2-Programm.
Tel.: +49 211 837-2287
Fax: +49 211 837-2665
Für Einsteiger: Der Kurzfilm zur Einführung in das NRW Ziel 2-Programm (EFRE) – Hintergründe, Strategie und Förderpraxis.
Das NRW-EU Ziel 2-Programm für die Förderperiode 2000 - 2006 unterstützte mit rund 2 Mrd. Euro den Strukturwandel im Ruhrgebiet und ausgewählten Teilregionen. Mehr zu den Inhalten und Ergebnissen der abgeschlossenen Förderperiode unter