Strukturschwache Regionen werden im Rahmen des Ziel 2-Programms mit spezifischen Maßnahmen unterstützt. Hierfür sind die Maßnahmen und Instrumente der Förderpriorität „Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung“ vorgesehen.
Die Maßnahme richtet sich an die Städte, die an dem Programm „Soziale Stadt NRW“ teilnehmen. In ganz Nordrhein-Westfalen werden anhand statistischer Kriterien in einzelnen Städten Stadtteile ermittelt, die besondere Problemlagen (beispielsweise überdurchschnittlicher Wegfall von Arbeitsplätzen, fehlende Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitmöglichkeiten, unattraktiver öffentlicher Raum etc.) aufweisen. Die Städte werden in landesweiten Ausschreibungen aufgerufen, sich mit integrierten Handlungskonzepten für ihre benachteiligten Stadtteile um eine Förderung zu bewerben. Darüber hinaus können in den Stadtteilen, die den Kriterien des Programms „Soziale Stadt NRW“ entsprechen, modellhafte Einzelvorhaben im Handlungsfeld der Lokalen Ökonomie gefördert werden.
Nutzung des industriellen Erbes (insbesondere im Ruhrgebiet)
Hier werden beispielsweise im Rahmen der Route der Industriekultur, der RuhrTriennale, der Kulturhauptstadt 2010 und eines kulturellen Dachmarketings für das Ruhrgebiet Projekte gefördert, die dazu dienen, das industrielle Erbe nutzbar zu machen und altindustrielle Standorte zu wirtschaftlichen und kulturellen Zwecken umzugestalten.